Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.01.2008 - 20 WF 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3742
OLG Dresden, 25.01.2008 - 20 WF 49/08 (https://dejure.org/2008,3742)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2008 - 20 WF 49/08 (https://dejure.org/2008,3742)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 20 WF 49/08 (https://dejure.org/2008,3742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfallen einer Einigungsgebühr im Falle einer Einigung in sorgerechtlichen Streitigkeiten unter anwaltlicher Mitwirkung auch bei zwingender Ansehung der Einigung als dem Kindeswohl entsprechend zur Herbeiführung einer verfahrensbeendenden Wirkung durch das ...

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 1000; ; VV RVG Nr. 1003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003
    Einigungsgebühr trotz noch erforderlicher Anerkennung des Vergleichs durch das Gericht in Bezug auf Kindeswohlinteressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 749
  • NJ 2008, 374
  • FamRZ 2008, 1009
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2008 - 20 WF 49/08
    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass die Parteien ihre Verständigung nicht in die äußere Form eines Prozessvergleichs gekleidet und damit auch keinen vollstreckungsfähigen Titel i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO geschaffen haben; denn darauf kommt es nach dem Gebührentatbestand im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, der die frühere Vergleichsgebühr inhaltlich erweitert, nicht mehr an (vgl. BGH JurBüro 2007, 411).
  • OLG Koblenz, 24.01.2006 - 7 WF 27/06

    Erfallen der Einigungsgebühr bei gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2008 - 20 WF 49/08
    Der vom Beschwerdeführer für seine Auffassung in Anspruch genommene Beschluss des OLG Koblenz (FamRZ 2006, 720) betrifft einen Anwendungsfall des § 1666 BGB, der mit der hier zu beurteilenden Konstellation nicht vergleichbar ist.
  • OLG Dresden, 06.02.2008 - 21 WF 1142/07

    Beschwerde; Erinnerung

    Bereits diese Vorschrift weist darauf hin, dass den Beteiligten eine begrenzte Dispositionsbefugnis zustehen kann (vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 2007, Az.: 20 WF 49/08).

    Dass die äußere Form eines vollstreckungsfähigen Titels nicht geschaffen worden ist, steht der Entstehung der Einigungsgebühr nicht entgegen (vgl. BGH JurBüro 2007, 411; Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. Januar 2008, Az.: 20 WF 49/08).

  • OLG Bremen, 27.07.2009 - 4 WF 74/09

    Erfallen der Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren

    Nach der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen herrschenden Meinung (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465 u. OLG Dresden, FamRZ 2008, 1009 jeweils mit Rspr.Hinw.), der sich der Senat anschließt, kann eine Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB entstehen.

    Dass die Einigung der Eltern nicht förmlich als Vereinbarung protokolliert worden ist, schadet nicht (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1096 ; OLG Dresden, FamRZ 2008, 1009 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 741, 742).

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 10 WF 10/09

    Erfallen der Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Diese Umstände rechtfertigen nach nunmehr herrschender Auffassung, der sich auch der Senat anschießt, die Annahme, dass auch in isolierten Sorgerechtsverfahren eine Einigungsgebühr anfallen kann (so auch OLG Celle OLGR 2009, 162; OLG Braunschweig OLGR 2009, 52; OLG Dresden OLGR 2008, 381; OLG Stuttgart OLGR 2008, 120; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 936).
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